Der IFD ist eine Einrichtung des Landschaftsverbandes, der in der gesamten Bundesrepublik flächendeckend eingerichtet wurde. Für den Oberbergischen Kreis ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig.
Der IFD unterstützt und berät schwer behinderte Menschen und Rehabilitanden
bei der Suche nach einer Arbeitsstelle. Arbeitgeber erhalten Beratung und Informationen wenn sie einen behinderten Menschen als Mitarbeiter/in einstellen wollen.
Zielgruppe
Arbeitssuchende, arbeitslose und arbeitende (schwer-)behinderte Menschen mit körperlichen Einschränkungen
Zuständigkeit
Für den gesamten Oberbergischen Kreis
Förderungen
Bei der Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber Lohnkosten- und Einarbeitungszuschüsse bekommen. Höhe und Dauer werden im Einzelfall mit dem Kostenträger geklärt. Werden für einen Arbeitsplatz zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen oder Umbauten notwendig, können diese individuell gefördert werden.
Dauer der Betreuungszeit
6 Monate
Standort
Gummersbach
Beginn
Die Aufnahme in den Integrationsfachdienst ist kontinuierlich möglich
Zuweisung
Menschen aus der Zielgruppe können durch die Bundesagentur für Arbeit, die JobCenter, den Rentenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften zugewiesen werden.
Betreuungsverlauf
1. Aufnahme in den IFD
- Telefonische Kontaktaufnahme durch den Teilnehmer
- Terminabsprache für das Erstgespräch
2. Ausführliches Aufnahmegespräch
- Besprechung des bisherigen beruflichen Werdeganges
- Erläuterungen der Auswirkungen körperlicher Einschränkungen auf das Arbeitsleben
- Entwicklung von Alternativen zur Erlangung einer leidensgerechten Tätigkeit
- Abklärung der Kostenträgerschaft, da die Betreuung durch den IFD für den Teilnehmer kostenlos ist
- Die Betreuungszeit beträgt 6 Monate, danach werden die Teilnehmer, die nicht vermittelt wurden, an die Kostenträger zurückverwiesen.
3. Bewerbungshilfen
- Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Informationsbeschaffung über mögliche Arbeitsstellen
- Unterstützung bei der Stellenakquise
- Informationen der Arbeitgeber über mögliche finanzielle Zuwendungen
- Bei Bedarf Begleitung bei den Vorstellungsgesprächen
4. Einstieg in das Arbeitsleben
- Bei Bedarf Erschließung einer betrieblichen Trainingsmaßnahme
- Nach Arbeitsaufnahme Betreuung des Teilnehmers durch den IFD bis 6 Monate nach Arbeitsaufnahme
- Ansprechpartner für die Arbeitgeber bei Problemen am Arbeitsplatz
5. Beendigung der Betreuung durch den IFD
- Nach einer 6monatigen Beschäftigung Übergabe des Teilnehmers an die Berufsbegleitung
- Erledigung der entsprechenden Formalitäten mit dem Kostenträger
- Abmeldung des Teilnehmers aus dem IFD