Betriebliches Eingliederungs-management

Nach § 84 (2) SGB IX sind Unternehmen zur Anwendung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet, wenn Beschäftigte länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.

Ziel eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, die Arbeitsfähigkeit der erkrankten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wieder herzustellen. Auf diese Weise wird eine erneute Erkrankungen vermieden und die Arbeitsfähigkeit langfristig gesichert.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement erfordert sowohl die Kontaktaufnahme zum arbeitsunfähigen Mitarbeiter als auch die integrative Einbindung der professionellen Akteure aus unterschiedlichen Bereichen. Individuelle Unterstützungsangebote flankieren die betriebliche Eingliederung.

Unsere Kompetenz:

Wir bieten Ihnen unsere langjährigen Erfahrungen bei der Wiedereingliederung von Rehabilitanden, Schwerbehinderten und erkrankten Mitarbeitern in den Arbeitsprozess an.

Als professioneller Dienstleister, der unabhängig und neutral tätig wird, arrangieren wir eine Basis des Vertrauens für alle Beteiligten. Die berufliche Eingliederung führt auf integrative und zielorientierte Weise zum Erfolg.

Wir verfügen in der Region Oberberg, Köln und Bonn über intensive Kontakte zu verschiedenen Leistungsträgern wie Arbeitsagenturen, Behörden und Fachdiensten. Über diese kooperative Vernetzung beschleunigen wir den Prozess der beruflichen Integration.

Angebot:

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir passgenaue, individuelle Strategien für Ihr Unternehmen. Diese führen zielorientiert zur nachhaltigen, stabilen Wiedereingliederung des erkrankten Mitarbeiters. Dazu zählt die enge Begleitung des erkrankten Arbeitnehmers über den gesamten Prozess der beruflichen Neuorientierung und Reintegration.

Alle von uns geleisteten Angebote respektieren die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und sind auf die unmittelbaren Belange der Beschäftigten abgestimmt.

Hierzu gehören:

  • Die Schaffung struktureller Voraussetzungen zur Durchführung eines BEM
  • Beratungsangebote für erkrankte Mitarbeiter unter Berücksichtigung der medizinischen, persönlichen, sozialen und innerbetrieblichen Situation
  • Entwicklung lösungsorientierter Strategien zur Wiederaufnahme der Arbeit bzw. zur beruflichen Neuorientierung
  • Kontaktaufnahme zu den relevanten Akteuren und Koordination der Eingliederungsschritte mit den zuständigen Institutionen
  • Formulierung von Zielvereinbarungen
  • Regelmäßiges Feedback an den Auftraggeber
  • Erfolgsbeobachtung und -kontrolle durch Analyse und Nachbefragungen

Die Umsetzung des BEM in der Praxis:

Eingliederungsmanagement starten

Kontakt zum erkrankten Mitarbeiter herstellen

  • Überprüfung der Relevanz des BEM
  • Zustimmung des Mitarbeiters einholen
  • Erstgespräch führen

Fallbesprechung im BEM-Team

  • Klärung der Rückkehrmöglichkeiten
  • Erarbeitung individueller Lösungsmöglichkeiten

Umsetzung der Integrationsschritte

  • Organisation der geplanten Schritte und Wege
  • Beantragung von Fördermitteln

Erfolgskontrolle

  • Dokumentation des Verfahrens
  • Bewertung der Wirksamkeit

Unternehmerischer Nutzen:

  • Verkürzung und Reduzierung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
  • Vermeidung von Krankenfolgekosten
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation und Erhalt von Leistungspotenzialen
  • Erfüllung der gesetzlichen Auflagen und Rechtssicherheit im Kündigungsverfahren
  • Implementierung qualitätsgestützter Strukturen und dezidierte Dokumentation
  • Hilfestellung bei der Leistungsabwicklung mit Trägern der beruflichen Rehabilitation
  • Transparenz in der Fallabwicklung